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Löschkonzept nach DSGVO mit Microsoft Purview

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Wissen

Was Sensitivity Labels, DLP, Aufbewahrung, Audit und DSPM for AI wirklich tun – und in welcher Reihenfolge man sie einführt. Mit Skizzen, Tabellen und dem Blick auf Betriebsrat, DSGVO und NIS2.

Beratung

Purview-Standortbestimmung zum Festpreis, Einführung in Wellen, Copilot-Readiness. Bewertete Befunde und ein Click-by-Click-Aktionsplan statt Folienschlacht.

Schulungen

Entscheider-Briefing, Administrations-Workshop im eigenen Tenant, NIS2 und Compliance in Microsoft 365. Inhouse, remote oder als Coaching.

Löschkonzept nach DSGVO mit Microsoft Purview

Von der DIN 66398 zur technischen Umsetzung in Microsoft 365

Löschkonzept nach DSGVO in Microsoft 365: von DIN 66398 zur Purview-Umsetzung

Die Aufsichtsbehörde hatte eine einfache Frage gestellt, und sie stand am Ende eines langen Fragebogens: „Legen Sie Ihr Löschkonzept vor." Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens – ein Mittelständler aus dem Ruhrgebiet, gut aufgestellt, mit sauberem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten – hatte eines. Zwölf Seiten, ordentlich gegliedert, mit Löschfristen für jede Datenart. Nur stand nirgends, welches System die Löschung tatsächlich ausführte. Für die Postfächer stand da „Löschung nach 3 Jahren", und in Exchange Online gab es keine einzige Aufbewahrungsrichtlinie. Die Fristen waren beschlossen. Umgesetzt hatte sie niemand. Das Konzept war Papier, und die Behörde wusste das nach zwei Rückfragen.

Ein Löschkonzept nach DSGVO ist die Antwort auf zwei Artikel: Art. 5 verlangt Speicherbegrenzung – personenbezogene Daten dürfen nicht länger vorgehalten werden, als der Zweck es erfordert –, und Art. 17 gibt Betroffenen das Recht auf Löschung. Die DIN 66398 liefert seit Jahren die Struktur, wie man daraus ein Dokument macht: Datenarten, Löschklassen, Löschregeln, Umsetzungsvorgaben, Verantwortliche. Was der Norm fehlt und was den meisten Konzepten fehlt, ist der letzte Meter: die Übersetzung der Löschklassen in Systeme, die tatsächlich löschen. Für alles, was in Exchange, SharePoint, OneDrive und Teams liegt, ist Microsoft Purview dieses System – mit Retention Policies für die Breite und Retention Labels für den gezielten Fall, mit Startzeitpunkten, die den Fristbeginn abbilden, und mit einer Nachweiskette, die man einer Behörde zeigen kann. Und mit klaren Grenzen: Purview löscht in Microsoft 365. Nicht im ERP, nicht im Backup, nicht in Planner, nicht auf dem Fileserver.

Dieser Artikel zeigt, wie aus einem Löschkonzept nach DIN 66398 eine Purview-Landkarte wird, wie Löschklassen in Richtlinien und Labels übersetzt werden, wie die Nachweisbarkeit funktioniert und wo Purview aufhört. Die Grundlagen von Retention Policy und Label setzt der Spoke Retention Policy vs. Retention Label voraus; die andere Seite der Medaille – Aufbewahrungspflichten nach GoBD – behandelt der Spoke zur GoBD-Aufbewahrung. Wo Löschen im Gesamtbild von Purview sitzt, zeigt der Überblick zum Kompetenzbereich Microsoft Purview.

Faktenkasten: Löschkonzept, DIN 66398 und die Rolle von Purview

Ein Löschkonzept ist die dokumentierte Festlegung, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen wie lange speichert und wann und wie es sie löscht – gefordert durch die Grundsätze der Speicherbegrenzung und Rechenschaftspflicht (Art. 5 DSGVO) und das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO). Die DIN 66398 „Leitlinie zur Entwicklung eines Löschkonzepts" strukturiert das in Datenarten, Löschklassen (Kombination aus Regelfrist und Startzeitpunkt), Löschregeln (Zuordnung von Datenarten zu Klassen mit Ausnahmen), Umsetzungsvorgaben je System und Verantwortlichkeiten.

Microsoft Purview setzt Löschklassen für Inhalte in Exchange Online, SharePoint Online, OneDrive, Teams, Microsoft-365-Gruppen und Viva Engage technisch um: breite Klassen als Retention Policy (Aufbewahren und dann löschen oder nur löschen), gezielte Klassen als Retention Label mit Startzeitpunkt ab Erstellung, Änderung, Labeling oder Ereignis; Aufbewahrungspflichten und Holds gewinnen dabei gegen Löschregeln. Nachweis über Konfiguration, Audit-Log, Stichproben und – bei Labels mit Disposition Review – Einzelprotokolle (E5). Purview löscht nicht in ERP, DMS, Backups, Fileservern, Planner, Forms oder Power Platform. Praxisorientierung, keine Rechtsberatung, Stand 2026.

 

Vom Löschkonzept zur Purview-Landkarte

Ein Löschkonzept entsteht nicht in Purview, und es sollte auch nicht dort beginnen. Es beginnt beim Datenschutzbeauftragten und den Fachbereichen mit der Frage, welche Datenarten es gibt und wie lange sie gebraucht werden. Purview kommt erst ins Spiel, wenn diese Frage beantwortet ist – dann aber mit einer eigenen Übersetzungsleistung, die jemand machen muss, der beide Sprachen spricht: die des Konzepts und die des Portals. In Projekten ist das der Moment, in dem sich zeigt, ob das Konzept mehr ist als Papier.

DIN 66398 in fünf Sätzen

Die Norm ist unspektakulär und genau deshalb brauchbar. Erstens: Datenarten – welche Kategorien personenbezogener Daten gibt es im Unternehmen, von Bewerberunterlagen über Kundenkorrespondenz und Beschäftigtendaten bis zu Protokollen und Chats. Zweitens: Löschklassen – eine Löschklasse ist die Kombination aus einer Regelfrist und einem Startzeitpunkt, etwa „sechs Monate nach Absage", „drei Jahre nach Vertragsende", „ein Jahr nach Erstellung"; die Norm empfiehlt, mit wenigen Klassen auszukommen, weil jede zusätzliche Klasse eine zusätzliche Regel ist, die jemand pflegen muss. Drittens: Löschregeln – die Zuordnung jeder Datenart zu einer Klasse, mit Ausnahmen für gesetzliche Aufbewahrungspflichten und laufende Verfahren. Viertens: Umsetzungsvorgaben – in welchem System liegt die Datenart, welches System löscht, wie wird die Löschung ausgelöst und geprüft. Fünftens: Verantwortliche und Nachweis – wer entscheidet, wer dokumentiert, wer prüft. Punkt vier ist der, an dem die meisten Konzepte enden und Purview beginnt.

Was Purview davon abbildet – und was nicht

Purview ist die Umsetzungsvorgabe für alles, was in Microsoft 365 liegt. Eine breite Löschklasse – „Teams-Chats ein Jahr nach Erstellung", „OneDrive-Inhalte fünf Jahre nach letzter Änderung", „Postfächer drei Jahre" – wird eine Retention Policy: tenantweit oder je Workload, statisch oder adaptiv, mit der Aktion „nur löschen" oder „aufbewahren und dann löschen". Eine gezielte Löschklasse – „Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Absage", „Kundenakte drei Jahre nach Vertragsende" – wird ein Retention Label, als Standard an der Bibliothek, in der diese Datenart liegt, oder per Auto-Apply anhand von Klassifizierern, mit einem Startzeitpunkt, der den Fristbeginn abbildet. Der Startzeitpunkt ist der Übersetzungsfehler Nummer eins: Die Norm denkt in „nach Absage", „nach Vertragsende", „nach Austritt"; Purview kennt Erstellung, letzte Änderung, Labeling und Ereignis. Für „nach Absage" braucht es entweder ein ereignisbasiertes Label mit einem Ereignis aus dem Bewerbermanagement oder die Vereinfachung „ab Erstellung plus Bearbeitungsdauer". Und die Ausnahmen der Norm – Aufbewahrungspflichten, laufende Verfahren – sind in Purview eingebaut: Aufbewahren schlägt Löschen, Holds stehen außerhalb jeder Frist. Das ist gewollt, es muss aber im Konzept stehen, sonst wundert sich der Datenschutzbeauftragte, warum die Drei-Jahres-Löschung ein Postfach nicht leert.

Diagramm: Übersetzung von DIN-66398-Löschkonzept in Purview-Retention-Policies, -Labels und Betriebsablauf

Skizze 1: Vom Löschkonzept zur Purview-Umsetzung – Struktur nach DIN 66398, Übersetzung in Richtlinien und Labels, Ablauf im Betrieb.

Die Tabelle zeigt typische Löschklassen aus deutschen Projekten mit ihrer Purview-Umsetzung. Fristen und Startzeitpunkte sind Beispiele aus der Praxis, keine Rechtsberatung – die Festlegung trifft der Datenschutzbeauftragte mit den Fachbereichen.

Datenart

Löschklasse

Ort in M365

Purview-Umsetzung und Besonderheit

Bewerbungsunterlagen nach Absage

6 Monate nach Absage

SharePoint HR-Site, Postfach Recruiting

Label „Bewerbung – 6 Monate ab Erstellung plus Puffer" als Standard der Bibliothek; ereignisbasiert bei Bewerbersystem. AGG-Frist; hohes Risiko: mit Disposition Review

Kundenkorrespondenz ohne Handelsbrief-Charakter

3 Jahre nach Vertragsende

Postfächer, Teams

Adaptive Postfach-Richtlinie Vertrieb; ereignisbasiertes Label „Kundenakte" mit Vertragsende aus CRM. Aufbewahrungspflicht schlägt: Handelsbriefe 6 Jahre

Teams-Chats, Kanalnachrichten

1 Jahr ab Erstellung

Teams

Teams-Richtlinie „nur löschen, 1 Jahr", getrennt für Chats und Kanäle. Nur als Richtlinie möglich; Betriebsvereinbarung

OneDrive-Arbeitsdateien

5 Jahre ab letzter Änderung

OneDrive

Tenant-Richtlinie „aufbewahren und dann löschen, 5 Jahre ab Änderung". Beim Austritt: Offboarding-Regel

Beschäftigtendaten: Personalakte

Fristen ab Austritt

SharePoint HR

Ereignisbasierte Labels mit Ereignis „Austritt" aus HR-System, Record für aufbewahrungspflichtige Teile. Betriebsvereinbarung, DSB

Protokolle, Alarme, Logs in M365

Wochen bis 12 Monate

DLP-Alarme, Audit

Eigene Aufbewahrung der Module (Audit-Aufbewahrung, Alarmbereinigung) – nicht über Retention Policies steuerbar

„Alles andere" ohne eigene Klasse

Standardfrist, z. B. 7 Jahre ab Änderung

Alle Workloads

Tenant-Richtlinie als Sicherheitsnetz mit Löschaktion – die wichtigste Zeile

 

Löschklassen in Richtlinien und Labels übersetzen: Standardfristen und Sonderfälle

Die wichtigste Zeile jedes Löschkonzepts ist die letzte: „alles andere". Kein Konzept erfasst jede Datenart, und die meisten personenbezogenen Daten in Microsoft 365 liegen nicht in ordentlich beschrifteten Bibliotheken, sondern in Postfächern, OneDrives und Chats, in denen Kundendaten, Kollegendaten und Kantinenpläne durcheinanderliegen. Für diesen Rest braucht es eine Standardfrist – eine Tenant-Richtlinie mit „aufbewahren und dann löschen", die als Sicherheitsnetz alles erfasst, was keine eigene Klasse hat. Sieben Jahre ab letzter Änderung sind ein häufiger Kompromiss, weil sie die längste allgemeine Aufbewahrungspflicht abdecken und trotzdem irgendwann löschen. Ohne diese Zeile ist jedes Löschkonzept eine Sammlung von Ausnahmen ohne Regel.

Darüber liegen die Sonderfälle mit eigenen Klassen, und für sie gilt: erst der Ort, dann das Werkzeug. Teams-Chats bekommen zwingend eine eigene Richtlinie – kürzer als Postfächer, weil Chats informeller sind und der Betriebsrat sie besonders im Blick hat; ein Jahr ist in vielen Betriebsvereinbarungen der Rahmen. Postfächer bekommen eine Richtlinie mit einer Frist, die zwischen Datenschutz und Handelsbrief-Aufbewahrung vermittelt – meist gestuft nach Bereichen über adaptive Bereiche. Bewerberdaten, Personalakten und Kundenakten bekommen Labels, weil dort der Startzeitpunkt vom Ereignis abhängt und die Löschung nachweisbar sein soll. Und wo Aufbewahrungspflichten gelten – Handelsbriefe, Belege, Verträge –, gewinnt das GoBD-Label gegen die Löschklasse; das ist kein Fehler, sondern die technische Abbildung dessen, dass die Aufbewahrungspflicht die Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung liefert. Wie das für ausscheidende Mitarbeiter im Detail aussieht – Postfach, OneDrive, Chats beim Austritt –, beschreibt der Spoke zu ausscheidenden Mitarbeitern.

Ein Wort zur Zahl der Löschklassen. Die Norm empfiehlt Sparsamkeit, und Purview bestraft Verschwendung: Jede Löschklasse wird eine Richtlinie oder ein Label, jede Richtlinie kann mit jeder anderen in Konflikt geraten, und jedes Label muss irgendjemand zuweisen oder per Auto-Apply treffen. In Projekten haben sich fünf bis acht Klassen als Obergrenze bewährt – eine Standardfrist, eine kurze für Chats und Protokolle, eine für Postfächer, zwei bis drei ereignisbasierte für Bewerber, Beschäftigte und Kunden, und die Aufbewahrungsklassen aus dem GoBD-Katalog. Wer zwanzig Löschklassen hat, hat ein Konzept, dessen Konflikte niemand mehr vorhersagen kann, und ein Portal, dessen Richtlinien niemand mehr überblickt. Weniger Klassen mit klaren Ausnahmen schlagen viele Klassen mit unklarer Wirkung – bei der Behörde und im Betrieb.

Faktenkasten: Standardfristen aus deutschen Projekten (Praxisorientierung, keine Rechtsberatung)

Bewerberdaten nach Absage: sechs Monate, orientiert an der Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nach dem AGG, plus Bearbeitungspuffer; bei Einwilligung in den Talentpool länger. Kundendaten ohne Aufbewahrungspflicht: drei Jahre nach Vertragsende, orientiert an der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB. Beschäftigtendaten: differenziert – Lohnunterlagen und Sozialversicherung nach eigenen Fristen, Personalakte typischerweise drei Jahre nach Austritt, aufbewahrungspflichtige Teile länger. Teams-Chats: ein bis zwei Jahre, häufig in Betriebsvereinbarungen festgelegt. Protokolle (DLP-Alarme, Zugriffsprotokolle): Wochen bis zwölf Monate ohne Vorfall.

In Purview: Fristen ab Erstellung, letzter Änderung, Labeling oder Ereignis; „nach Absage", „nach Vertragsende", „nach Austritt" verlangen ereignisbasierte Labels mit Ereignis aus dem Führungssystem oder eine dokumentierte Vereinfachung ab Erstellung. Aufbewahren schlägt Löschen; Holds stehen außerhalb jeder Frist. Retention Policies und manuelle Labels ab Microsoft 365 E3, ereignisbasierte Auto-Apply-Labels, adaptive Bereiche und Disposition Review mit E5 (Stand 2026).

 

Warnkasten: Die Löschrichtlinie, die nichts löscht – und die, die zu viel löscht

Zwei Fehler sehe ich in jeder zweiten Standortbestimmung. Erstens die Löschrichtlinie, die nichts löscht: Der Datenschutzbeauftragte hat „drei Jahre" beschlossen, die IT hat eine Richtlinie „nur löschen, drei Jahre" gebaut – und daneben läuft eine vergessene Zehn-Jahres-Aufbewahrung „damit nichts passiert", plus ein Legal Hold aus einem Rechtsstreit von 2019. Aufbewahren schlägt Löschen, der Hold steht darüber, und die Drei-Jahres-Richtlinie ist Dekoration. Zweitens die Löschrichtlinie, die zu viel löscht: „fünf Jahre ab Erstellung" auf OneDrive, und die Vorlage, die seit sechs Jahren täglich benutzt wird, ist eines Morgens weg – niemand hatte über den Startzeitpunkt nachgedacht.

Wer dir erzählt, man könne eine Löschrichtlinie „einfach anlegen", hat weder die Konfliktregeln noch seine Holds gelesen. Erst inventarisieren, was aufbewahrt und gehalten wird, dann den Startzeitpunkt je Datenart entscheiden, dann löschen.

 

Nachweisbarkeit: wie du belegst, dass gelöscht wird

Die Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO heißt: Es reicht nicht, ein Löschkonzept zu haben und Richtlinien zu konfigurieren – man muss zeigen können, dass die Löschung stattfindet. Und hier gibt es eine unbequeme Wahrheit über Purview: Retention Policies löschen im Hintergrund, per Zeitgeberauftrag, ohne einen Einzelnachweis je Element. Es gibt keinen Bericht „am 3. Mai wurden 4.812 Mails aus dem Postfach Müller gelöscht". Wer das erwartet, wird enttäuscht – und wer es dem Datenschutzbeauftragten versprochen hat, hat ein Problem. Die Nachweiskette muss deshalb anders gebaut werden, aus fünf Gliedern, von denen drei aus Purview kommen.

Das erste Glied ist das Konzept selbst mit der Zuordnung jeder Löschklasse zu einer konkreten Richtlinie oder einem Label. Das zweite ist die Konfiguration: der Export aller Retention Policies und Labels per PowerShell mit Bereichen, Fristen, Startpunkten und Aktionen, versioniert und datiert – das ist der Beweis, dass die Regel seit wann gilt. Das dritte ist das Audit-Log: Jede Änderung an Richtlinien und Labels, jeder gesetzte oder aufgehobene Hold ist ein Ereignis, das zeigt, dass niemand die Regel zwischendurch ausgeschaltet hat. Das vierte ist die Stichprobe: eine Content-Suche mit Datumsfilter, die zeigt, dass es in den betroffenen Speicherorten keine Elemente mehr gibt, die älter sind als die Löschfrist – oder, wenn es sie gibt, warum (Hold, Aufbewahrung, Ausnahme). Das fünfte gibt es nur für Labels mit Disposition Review: das Einzelprotokoll, wer wann was freigegeben und gelöscht hat. Meine Empfehlung aus Projekten: Für Löschklassen mit hohem Risiko – Bewerber, Beschäftigte, Gesundheitsdaten – Labels mit Review, damit der Einzelnachweis existiert; für den Rest reicht Konfiguration plus vierteljährliche Stichprobe, dokumentiert in einem Nachweisprotokoll, das der Datenschutzbeauftragte abzeichnet.

Fünfgliedrige Nachweiskette für DSGVO-Löschnachweis: Konzept, Konfiguration, Audit-Log, Stichprobe, Disposition

Skizze 2: Die Nachweiskette – Konzept, Konfiguration, Audit-Log, Stichprobe, Disposition; und was Purview nicht liefert.

Als Umsetzungshilfe die Nachweisartefakte mit Quelle und Rhythmus. Zusammen ergeben sie das, was eine Aufsichtsbehörde unter „Legen Sie Ihr Löschkonzept vor" tatsächlich sehen will: nicht das Dokument allein, sondern den Beleg, dass es wirkt.

Artefakt

Quelle

Zeigt

Rhythmus

Wer

Löschkonzept mit Purview-Zuordnung

DSB, Fachbereiche, IT

Welche Klasse durch welche Richtlinie oder welches Label umgesetzt wird

Jährlich prüfen

DSB

Konfigurationsexport

PowerShell (Get-RetentionCompliancePolicy, Get-ComplianceTag), Portal

Bereiche, Fristen, Startpunkte, Aktionen mit Datum

Bei Änderung, mind. halbjährlich

Purview-Admin

Audit-Auszug

Unified Audit Log

Änderungen an Richtlinien, Labels, Holds – wer, wann

Vierteljährlich

Purview-Admin

Stichprobenprotokoll

Content Search / eDiscovery mit Datumsfilter, Content Explorer

Keine Elemente älter als Frist – oder begründete Ausnahmen (Hold, Aufbewahrung)

Vierteljährlich

Purview-Admin + DSB

Disposition-Protokoll

Records Management (E5)

Einzelnachweis je Element für Labels mit Review

Laufend

Reviewer, DSB

Hold-Inventar

eDiscovery, Exchange

Welche Holds bestehen, seit wann, warum – und ob sie noch nötig sind

Halbjährlich

Legal, DSB

 

Praxiskasten: Das Löschkonzept, das drei Jahre lang Papier war

Zurück zum Mittelständler aus dem Intro. Nach der Rückfrage der Behörde saßen Datenschutzbeauftragter, IT-Leiter und ich einen Nachmittag zusammen und legten das zwölfseitige Konzept neben eine leere Tabelle: Datenart, Löschklasse, Ort in M365, Purview-Werkzeug, Nachweis. Ergebnis: Von 23 Datenarten lagen 14 ganz oder teilweise in Microsoft 365, für keine gab es eine Richtlinie, und für zwei gab es Legal Holds, von denen niemand mehr wusste, warum.

Sechs Wochen später waren eine Tenant-Richtlinie mit sieben Jahren ab Änderung, eine Teams-Richtlinie mit einem Jahr, adaptive Postfach-Richtlinien für Vertrieb und Verwaltung, zwei ereignisbasierte Labels für Bewerber und Personalakte und ein Hold-Inventar da – plus ein Nachweisprotokoll mit dem ersten Konfigurationsexport. Die Behörde bekam eine Antwort mit Anlage. Der Datenschutzbeauftragte bekam einen vierteljährlichen Termin. Und der IT-Leiter bekam eine neue Erkenntnis: Ein Löschkonzept ohne Systemzuordnung ist ein Versprechen ohne Adresse.

 

Die Grenzen: Purview löscht in Microsoft 365 – und sonst nirgends

Der gefährlichste Satz in einem Purview-Projekt lautet: „Das Löschkonzept ist jetzt umgesetzt." Er ist richtig für Exchange, SharePoint, OneDrive und Teams – und falsch für alles andere, und das andere ist in den meisten Unternehmen die Mehrheit der personenbezogenen Daten. Das ERP mit den Kundenstammdaten, das CRM mit der Kontakthistorie, das HR-System mit den Personalakten, das DMS mit den Verträgen, der Fileserver, der seit 2004 wächst: Purview sieht davon nichts und löscht davon nichts. Ein Löschkonzept, das Purview für „umgesetzt" erklärt, hat für diese Systeme keine Zeile – und die Behörde wird genau danach fragen.

Innerhalb von Microsoft 365 gibt es eine zweite Grenze, die weniger bekannt ist: Nicht jeder Microsoft-365-Dienst wird von Retention Policies erfasst. Planner-Pläne, Forms-Antworten, Bookings, To Do, Whiteboard, die Power Platform mit Dataverse und den Verläufen von Power Automate, die Benutzerobjekte und Anmeldeprotokolle in Entra ID, die Daten von Defender und Intune – für all das gibt es eigene Löschwege über Admin-Center, Graph oder Dienstkonfiguration, aber keine Purview-Richtlinie. Und dann die dritte Grenze, die in jedem zweiten Projekt übersehen wird: Backups von Drittanbietern. Wer Microsoft 365 mit einem externen Backup-Werkzeug sichert, hat Kopien, die die Purview-Löschung überleben – manchmal jahrelang, mit eigener Aufbewahrung, außerhalb jeder Retention Policy. Das Backup gehört ins Löschkonzept mit eigener Frist, sonst ist die Löschung in Microsoft 365 eine Löschung mit Hintertür. Dazu kommen lokale Outlook-Datendateien, Sync-Kopien auf Laptops, mobile Geräte, Ausdrucke und Auftragsverarbeiter mit eigenen Kopien. Und die individuelle Löschung nach Art. 17 auf Antrag eines Betroffenen ist ohnehin kein Retention-Thema, sondern ein Suchthema – wie sie über eDiscovery läuft, beschreibt der Spoke zum Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO, dessen Suchmechanik dieselbe ist. Wie Holds die Löschung blockieren und wann sie aufzuheben sind, steht im Spoke zu Legal Hold in Microsoft 365.

Was in der Praxis dagegen hilft, ist eine Denkregel: Purview ist eine Zeile in der Umsetzungsvorgabe des Löschkonzepts – nicht das Löschkonzept. Für jede Datenart fragt man: Wo liegt sie? Und für jeden Ort: Welches System löscht dort? Für Exchange, SharePoint, OneDrive und Teams heißt die Antwort Purview. Für das ERP heißt sie ERP-Löschlauf, für das Backup heißt sie Backup-Aufbewahrung, für den Fileserver heißt sie Skript oder Migration, für Planner heißt sie Admin-Center oder Graph. Und für die Ausdrucke im Aktenschrank heißt sie Schredder. Ein Löschkonzept, das für jede dieser Antworten eine Zeile hat, ist vollständig; eines, das nur die Purview-Zeile hat, ist ein Purview-Konzept mit falschem Titel.

Drei-Spalten-Übersicht: Datenbereiche, in denen Purview löscht, nicht löscht oder keinen Zugriff hat

Skizze 3: Die Reichweiten-Landkarte – wo Purview löscht, wo Microsoft 365 eigene Löschwege braucht und wo Purview nichts sieht.

KI-Kasten: Löschkonzept und Copilot – zwei Fragen, die neu sind

Copilot verändert das Löschkonzept an zwei Stellen. Erstens produziert Copilot selbst personenbezogene Daten: Prompts und Antworten enthalten Namen, Kundendaten, Bewertungen über Kollegen – und sie werden gespeichert. Purview bietet dafür einen eigenen Speicherort in den Retention Policies (Copilot-Interaktionen), und dieser Speicherort braucht eine Löschklasse wie jede andere: typischerweise kurz, in vielen Betriebsvereinbarungen an die Teams-Chat-Frist gekoppelt. Wer Copilot einführt, ohne diese Zeile ins Löschkonzept zu schreiben, hat eine neue Datenart ohne Regel.

Zweitens macht Copilot alte Daten sichtbar, die zwar aufbewahrt, aber längst vergessen waren – die zehn Jahre alte Kundenliste, die niemand mehr öffnet, aber jeder erfragen kann. Ein Löschkonzept mit echten Löschaktionen ist deshalb auch Copilot-Hygiene: Was der Zweck nicht mehr rechtfertigt, gehört nicht nur gelöscht, sondern damit auch aus dem Suchraum der KI.

 

Tippkasten: Die Tabelle mit fünf Spalten

Wenn du nur eine Sache aus diesem Artikel mitnimmst, dann diese Tabelle: Datenart, Löschklasse, Ort in Microsoft 365, Purview-Werkzeug, Nachweis – eine Zeile je Datenart, und für jeden Ort außerhalb von Microsoft 365 eine Zeile mit dem zuständigen System statt Purview. Wer diese Tabelle hat, hat ein Löschkonzept mit Adresse. Wer sie nicht hat, hat ein Dokument. Und die Zeile „alles andere" mit einer Tenant-Richtlinie samt Löschaktion ist die, die am meisten löscht und am häufigsten fehlt.

 

Der Deutschland-Winkel: Aufsichtsbehörden, Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte

Das Löschkonzept ist in Deutschland ein Prüfungsklassiker der Landesdatenschutzbehörden – Bußgeldverfahren wegen fehlender oder nicht umgesetzter Löschkonzepte sind seit Jahren dokumentiert, und die Frage „Legen Sie Ihr Löschkonzept vor" gehört zum Standardrepertoire jeder anlasslosen Prüfung. Was die Behörden sehen wollen, ist genau die Kette aus diesem Artikel: nicht nur das Dokument nach DIN 66398, sondern die Systemzuordnung, die Konfiguration, den Nachweis. Der Datenschutzbeauftragte ist dabei Autor und Prüfer zugleich – er legt Datenarten und Klassen fest, und er zeichnet das vierteljährliche Nachweisprotokoll ab. Was er nicht tun sollte, ist Purview selbst konfigurieren; das ist Sache der IT, und die Trennung zwischen „wer entscheidet" und „wer umsetzt" ist selbst Teil des Nachweises.

Der Betriebsrat interessiert sich beim Löschkonzept für zwei Dinge. Erstens für die Fristen, die Beschäftigtendaten betreffen: Wie lange bleiben Chats, Mails, OneDrives, DLP-Alarme, Audit-Einträge – und das gehört in die Betriebsvereinbarung, weil kurze Löschfristen für Protokolle das wirksamste Mittel gegen den Verdacht der Verhaltenskontrolle sind. Zweitens für die Ausnahmen: Welche Holds und Aufbewahrungen halten Beschäftigtendaten länger, warum, und wer darf dort suchen. Was in die Vereinbarung gehört, beschreibt der Spoke zur Betriebsvereinbarung für Purview. Für NIS2-pflichtige Unternehmen kommt hinzu, dass Löschkonzept und Aufbewahrungsregeln Teil des Risikomanagements sind – Datenminimierung ist Angriffsflächenreduktion. Wie immer: keine Rechtsberatung, Stand 2026 – Datenschutzbeauftragter, Betriebsrat und bei Bedarf ein Jurist gehören an den Tisch, bevor die erste Löschrichtlinie scharf geht.

Stolperfallen aus der Praxis

Das Löschkonzept hat keine Systemzuordnung. Zwölf Seiten Fristen, keine Zeile, welches System löscht. Die Tabelle mit fünf Spalten – Datenart, Klasse, Ort, Werkzeug, Nachweis – ist der Unterschied zwischen Konzept und Papier.

Löschrichtlinie neben vergessener Aufbewahrung oder Hold. Die Drei-Jahres-Löschung ist Dekoration, weil eine Zehn-Jahres-Aufbewahrung oder ein alter Legal Hold darüber steht. Erst Holds und Aufbewahrungen inventarisieren, dann löschen.

Startzeitpunkt nicht bedacht. „Ab Erstellung" löscht die täglich benutzte Vorlage, „ab Änderung" macht sie unsterblich. Je Datenart entscheiden, nicht tenantweit raten.

Backup vergessen. Purview löscht, das Drittanbieter-Backup behält Kopien für fünf Jahre. Backup-Aufbewahrung ins Löschkonzept, sonst hat die Löschung eine Hintertür.

„Purview löscht ja jetzt" – für alles. Planner, Forms, Power Platform, ERP, Fileserver bleiben außen vor. Jedes System eine eigene Zeile, oder eine Begründung, warum dort nichts liegt.

Kein Nachweisrhythmus. Konfiguriert, dokumentiert, nie wieder angeschaut. Vierteljährlich Konfigurationsexport, Audit-Auszug, Stichprobe – mit Unterschrift des Datenschutzbeauftragten.

Fazit: Ein Löschkonzept braucht eine Adresse – für Microsoft 365 heißt sie Purview

Ein Löschkonzept nach DSGVO wird erst durch die Übersetzung in Systeme wirksam, und für alles, was in Exchange, SharePoint, OneDrive und Teams liegt, ist Purview diese Übersetzung: breite Löschklassen als Retention Policies mit Löschaktion, gezielte Klassen als Labels mit dem richtigen Startzeitpunkt, „alles andere" als Sicherheitsnetz, Aufbewahrungspflichten und Holds als bewusste Ausnahmen – und eine Nachweiskette aus Konfiguration, Audit, Stichprobe und Disposition, die eine Behörde überzeugt. Wer dazu die Grenzen kennt – ERP, Backup, Planner, Fileserver –, hat ein Löschkonzept mit Adresse statt eines Dokuments mit Absicht. Wo Löschen im Gesamtbild aus Aufbewahrung, DLP und Copilot-Absicherung sitzt, zeigt der Purview-Überblick.

Wenn du wissen willst, welche Datenarten aus deinem Löschkonzept in Microsoft 365 liegen, welche Richtlinien und Holds heute wirklich wirken und wie die Nachweiskette für deinen Tenant aussähe: Die Purview-Standortbestimmung liefert genau diese Zuordnung – kompakt, zum Festpreis, mit der Fünf-Spalten-Tabelle als Ergebnis.

FAQ: Häufige Fragen zum Löschkonzept nach DSGVO in Microsoft 365

Was ist ein Löschkonzept nach DSGVO und was hat DIN 66398 damit zu tun?

Ein Löschkonzept legt dokumentiert fest, welche personenbezogenen Daten wie lange gespeichert und wann und wie sie gelöscht werden – gefordert durch Speicherbegrenzung und Rechenschaftspflicht (Art. 5 DSGVO) und das Recht auf Löschung (Art. 17). Die DIN 66398 ist die Leitlinie, die dafür eine Struktur vorgibt: Datenarten, Löschklassen aus Regelfrist und Startzeitpunkt, Löschregeln, Umsetzungsvorgaben je System und Verantwortliche. Sie ist keine Pflicht, aber der anerkannte Standard, an dem sich Behörden orientieren.

Kann Microsoft Purview ein DSGVO-Löschkonzept umsetzen?

Für die Inhalte in Exchange Online, SharePoint Online, OneDrive, Teams, Microsoft-365-Gruppen und Viva Engage: ja – über Retention Policies für breite Löschklassen und Retention Labels für gezielte, mit Startzeitpunkten ab Erstellung, Änderung, Labeling oder Ereignis. Nicht für ERP, CRM, DMS, Fileserver, Drittanbieter-Backups und einige Microsoft-365-Dienste wie Planner, Forms oder die Power Platform – die brauchen eigene Zeilen im Löschkonzept mit eigenen Löschwegen.

Wie weise ich nach, dass Purview tatsächlich löscht?

Retention Policies liefern keinen Einzelnachweis je gelöschtem Element. Der Nachweis besteht aus einer Kette: dem Löschkonzept mit Purview-Zuordnung, dem datierten Konfigurationsexport der Richtlinien und Labels, dem Audit-Log für Änderungen an Richtlinien und Holds, einer regelmäßigen Stichprobe per Content-Suche mit Datumsfilter und – bei Labels mit Disposition Review – dem Einzelprotokoll. Für Löschklassen mit hohem Risiko empfiehlt sich deshalb ein Label mit Review, für den Rest Konfiguration plus vierteljährliche Stichprobe.

Warum löscht meine Löschrichtlinie nichts?

Meistens, weil eine andere Regel länger aufbewahrt: Aufbewahren schlägt Löschen, und Legal Holds oder eDiscovery-Holds stehen außerhalb jeder Frist. Eine vergessene Zehn-Jahres-Aufbewahrung oder ein alter Hold auf dem Postfach machen jede Drei-Jahres-Löschung wirkungslos. Erst Aufbewahrungen und Holds inventarisieren, dann prüfen, ob der Startzeitpunkt (Erstellung oder Änderung) zur Datenart passt.

Löscht Purview auch Daten in Backups?

Nein. Backups von Drittanbietern für Microsoft 365 halten eigene Kopien mit eigener Aufbewahrung, die eine Purview-Löschung überleben können. Sie gehören mit eigener Frist ins Löschkonzept – sonst ist die Löschung in Microsoft 365 eine Löschung mit Hintertür. Auch lokale Outlook-Datendateien, Sync-Kopien auf Geräten und Auftragsverarbeiter mit eigenen Kopien liegen außerhalb der Purview-Reichweite.

Brauche ich für ein Löschkonzept mit Purview Microsoft 365 E5?

Nein, nicht für den Kern: Retention Policies mit Löschaktion und manuell oder als Standard angewendete Retention Labels sind ab Microsoft 365 E3 enthalten. E5 oder E5 Compliance brauchst du für ereignisbasierte Labels mit Auto-Apply, adaptive Bereiche und die Disposition Review mit Einzelnachweis – also dort, wo der Startzeitpunkt vom Ereignis abhängt oder ein Einzelprotokoll je Element gefordert ist (Stand 2026).

Wo fange ich mit dem Löschkonzept in Microsoft 365 an?

Mit einer Tabelle aus fünf Spalten – Datenart, Löschklasse, Ort in Microsoft 365, Purview-Werkzeug, Nachweis –, gefüllt gemeinsam mit Datenschutzbeauftragtem, Fachbereichen und IT. Dann eine Inventur der bestehenden Aufbewahrungen und Holds, danach die Zeile „alles andere" als Tenant-Richtlinie mit Löschaktion, eine Teams-Richtlinie, gestufte Postfach-Richtlinien und Labels für Bewerber und Personalakte. Und ein vierteljährlicher Nachweistermin, bevor die Behörde fragt.