EU AI Act: Was seit dem 2. August 2026 gilt

von

Wissen

Praxis-Artikel und Buchkapitel zu zur Copilot-Familie – alle frei verfügbar. Funktion, Sicherheit, Compliance, Governance.

Beratung

Beratung, Projektbegleitung, Review zur Copilot-Familie und technischen und organisatorischen KI-Fragestellungen.

Fachbücher

Meine Fachbücher Copilot für Entscheider und KI für IT-Professionals. Leseprobe herunterladen!

Tools

Der Copilot.Diagnostiker hilft bei Einführung und sicherem Betrieb von Microsoft Copilot

Schulungen

Online-Workshops zu Fuktion, Sicherheit und Compliance – kompakt, hands-on, ohne MOC-Folienschlacht.

EU AI Act: Was seit dem 2. August 2026 gilt

Sonder-Briefing zum AI-Act-Stichtag – Pflichten, Verschiebungen und klare Entwarnung

Der AI Act ist scharf: Was seit dem 2. August 2026 wirklich gilt – und wann Sie gar nichts tun müssen

Sonder-Consulting Briefing · Ulrich B. Boddenberg · 3. August 2026

Gestern war es so weit: Am 2. August 2026 ist die EU-KI-Verordnung – der AI Act – in weiten Teilen anwendbar geworden. Ausgerechnet ein Sonntag, an dem vermutlich mehr Grills als Compliance-Systeme angeworfen wurden. Heute ist der erste Werktag unter dem neuen Regime, und die Verwirrung ist beachtlich: Wochenlang lauteten die Schlagzeilen „EU verschiebt den AI Act“, und viele Geschäftsführer haben daraus gemacht: „Dann hat das ja noch Zeit.“ Hat es nicht. Und gleichzeitig: doch, ein bisschen.

Dieses Sonder-Briefing sortiert, was seit gestern tatsächlich gilt, was der Digital Omnibus in letzter Minute verschoben hat – und, mindestens genauso wichtig: in welchen Fällen Sie schlicht nichts tun müssen. Panik ist nämlich keine Compliance-Maßnahme.

Die Lage in 60 Sekunden

  • Seit gestern gilt: Der AI Act ist seit dem 2. August 2026 allgemein anwendbar. Kernstück für die Praxis: die Transparenzpflichten des Art. 50 – Chatbots müssen sich als KI outen, Deepfakes und bestimmte KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden.
  • Ebenfalls scharf: Bußgelder können ab jetzt verhängt werden – bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei verbotenen Praktiken bis 35 Mio. € oder 7 %. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die zentrale Aufsicht.
  • Verschoben wurde: Die aufwendigen Hochrisiko-Pflichten. Der Digital Omnibus (VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) hat sie auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. den 2. August 2028 (in Produkte eingebettete KI) verschoben.
  • Entwarnung: Wer KI nur intern nutzt, keinen Kunden-Chatbot betreibt und keine ungeprüften KI-Inhalte veröffentlicht, hat seit gestern exakt null neue Pflichten.
  •  

    Was seit dem 2. August 2026 gilt

    Der 2. August 2026 war von Anfang an als der große Stichtag des AI Act geplant – der Tag, an dem die Verordnung vom Ankündigungsmodus in den Betrieb wechselt. Durch den Digital Omnibus ist der Stichtag schlanker geworden als ursprünglich gedacht, aber keineswegs leer. Drei Dinge sind seit gestern real.

    Transparenzpflichten nach Art. 50: Die KI muss sich zu erkennen geben

    Das ist der Teil, der praktisch jedes Unternehmen mit Außenkontakt betreffen kann – und zwar ausdrücklich nicht nur die Hersteller von KI, sondern auch die Betreiber, also ganz normale Firmen, die KI-Werkzeuge einsetzen. Der Artikel hat vier Absätze, und es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten:

    Pflichten-Landkarte Art. 50 KI-VO: vier Absätze zu Chatbots, Maschinenlesbarkeit, Emotionserkennung und Deepfakes.

    Skizze 1: Die vier Absätze des Art. 50 KI-VO – wer muss was, und welche Ausnahmen es gibt

  • Absatz 1 – Chatbots: Wer einen Chatbot, Voicebot oder KI-Assistenten mit Kundenkontakt betreibt bzw. anbietet, muss dafür sorgen, dass die Nutzer wissen, dass sie mit einer Maschine sprechen. Ein klarer Hinweis im Chat-Fenster genügt. Ausnahme: Es ist aus den Umständen ohnehin offensichtlich.
  • Absatz 2 – maschinenlesbare Kennzeichnung: Anbieter generativer KI-Systeme müssen deren Output in maschinenlesbarer Form als KI-erzeugt markieren (Stichwort Wasserzeichen). Wichtig: Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, greift diese Pflicht per Digital Omnibus erst am 2. Dezember 2026. Wer ein neues System nach dem Stichtag auf den Markt bringt, muss sofort liefern. Diese Pflicht liegt bei den Modell- und Systemanbietern – nicht bei Ihnen als Nutzer.
  • Absatz 3 – Emotionserkennung: Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung betreibt, muss die betroffenen Personen informieren. Für den klassischen Mittelstand meist irrelevant – wenn Sie so etwas einsetzen, sollten Sie ohnehin dringend prüfen, ob Ihr Szenario nicht unter die seit Februar 2025 geltenden Verbote fällt.
  • Absatz 4 – Deepfakes und KI-Texte: Betreiber müssen Deepfakes – also KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sind – als künstlich erzeugt offenlegen. Gleiches gilt für KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Und hier sitzt die für die Praxis wichtigste Ausnahme, dazu gleich mehr.
  • Bußgelder und Aufsicht: Ab jetzt kostet es

    Bis gestern war der AI Act für viele Pflichten ein Gesetz ohne Vollstrecker. Das ist vorbei: Seit dem 2. August 2026 können Verstöße sanktioniert werden. Der Rahmen ist derselbe geblieben, nur ist er jetzt eben anwendbar:

    Verstoß

    Bußgeld bis

    oder % Weltumsatz

    Verbotene Praktiken (Art. 5)

    35 Mio. €

    7 %

    Die meisten übrigen Pflichten, u. a. Art. 50 (Transparenz)

    15 Mio. €

    3 %

    Falsche Auskünfte an Behörden

    7,5 Mio. €

    1 %

     

    Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte – die EU will den Mittelstand erziehen, nicht enteignen. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur zur zentralen KI-Aufsichtsbehörde; das deutsche KI-Durchführungsgesetz hat am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert. Es gibt also erstmals eine Behörde mit Adresse, Briefkopf und Bußgeldbefugnis.

    GPAI: Die Schonzeit für Modellanbieter endet

    Die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck – also die Ligen von OpenAI, Google, Anthropic und Co. – gelten bereits seit dem 2. August 2025. Neu ist: Seit gestern kann die EU-Kommission die Einhaltung auch aktiv durchsetzen. Für Sie als Anwender ist das vor allem eine gute Nachricht: Der Druck, saubere Transparenz- und Kennzeichnungswerkzeuge zu liefern, liegt zuallererst bei den Modellanbietern – nicht bei der Firma, die damit Angebotstexte schreibt.

    Was nicht gekommen ist: der Digital Omnibus in letzter Minute

    Es war knapper, als man es einem Gesetzgeber wünscht: Am 24. Juli 2026 – neun Tage vor dem Stichtag – wurde die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (VO (EU) 2026/1744) im EU-Amtsblatt verkündet, am 27. Juli 2026 trat sie in Kraft. Sie ändert über 40 Artikel des AI Act und hat vor allem eines getan: die dicksten Brocken nach hinten geschoben.

    AI-Act-Zeitstrahl 2025–2028: Inkrafttretensdaten von Verboten, Transparenz, GPAI und Hochrisiko-KI nach Digital Omnibus.

    Skizze 2: Der Stufenplan des AI Act nach dem Digital Omnibus – rot ist scharf, grau ist verschoben

  • Hochrisiko, Anhang III: Die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III (etwa KI in Personalauswahl, Kreditvergabe oder kritischer Infrastruktur) gelten erst ab dem 2. Dezember 2027 – 16 Monate später als geplant.
  • Hochrisiko, Anhang I: In regulierte Produkte eingebettete Hochrisiko-KI (Fahrzeuge, Medizingeräte etc.) folgt erst am 2. August 2028.
  • Art. 50 Abs. 2: Die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht der Anbieter wurde für Bestandssysteme auf den 2. Dezember 2026 verschoben.
  • KI-Kompetenz: Die seit Februar 2025 geltende Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) wurde inhaltlich abgeschwächt – geblieben ist die simple Wahrheit, dass geschulte Mitarbeiter weniger Unsinn mit KI anstellen. Schulen sollten Sie also trotzdem.
  • Wichtig zur Einordnung: Die Verschiebung ist kein Rückzieher vom AI Act. Verbote, GPAI-Regeln und Transparenzpflichten laufen planmäßig weiter. Verschoben wurde der Teil mit dem größten Umsetzungsaufwand – auch deshalb, weil harmonisierte Normen und Leitlinien schlicht noch fehlten. Die zusätzliche Zeit ist zum Vorbereiten da, nicht zum Verdrängen.

    Die Entwarnungsseite: Wann Sie nichts tun müssen

    Jetzt zum angenehmen Teil. Der AI Act ist kein Generalverdacht gegen jede Excel-Formel mit KI-Anteil – die Pflichten sind zielgenauer, als die Schlagzeilen vermuten lassen. In folgenden Konstellationen ändert sich für Sie seit dem 2. August 2026 nichts:

    Entscheidungsbaum: vier Ja/Nein-Fragen prüfen, ob seit 2. August 2026 KI-Act-Pflichten (Art. 50) gelten.

    Skizze 3: Der Schnelltest – vier Fragen, und Sie wissen, ob der Stichtag Sie überhaupt betrifft

  • Rein interne KI-Nutzung: Wer Copilot, Claude oder ChatGPT nutzt, um interne Protokolle, Code, Konzepte oder E-Mail-Entwürfe zu erstellen, die anschließend von Menschen verwendet und verantwortet werden, löst keine der neuen Transparenzpflichten aus. Art. 50 zielt auf den Kontakt nach außen – nicht auf Ihr Intranet.
  • KI-Texte mit redaktioneller Prüfung: Die Kennzeichnungspflicht für veröffentlichte KI-Texte greift nur bei Texten zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse – und selbst dann nicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Der KI-unterstützte Blogartikel, den Sie vor der Veröffentlichung gelesen, korrigiert und freigegeben haben, braucht kein Etikett. Ihr normales Marketing übrigens auch nicht.
  • Offensichtliche KI: Die Hinweispflicht nach Art. 50 Abs. 1 entfällt, wenn für einen normal informierten Nutzer aus den Umständen offensichtlich ist, dass er mit einer KI interagiert. Wer seinen Assistenten prominent „KI-Assistent“ nennt, hat wenig zusätzlichen Handlungsbedarf – ein klarer Hinweis kostet trotzdem nichts und erspart Diskussionen.
  • Kein Hochrisiko-Einsatz: Betreiben Sie kein System aus den Hochrisiko-Kategorien (Personalauswahl, Kreditwürdigkeit, kritische Infrastruktur, Bildungsbewertung u. a.), betreffen Sie die aufwendigen Pflichten zu Risikomanagement, Dokumentation und Konformität ohnehin nicht – und selbst wenn doch, erst ab Ende 2027 bzw. 2028.
  • Assistive Alltagsfunktionen: KI-Funktionen mit im Wesentlichen unterstützender Wirkung – Rechtschreibkorrektur, Übersetzungshilfe, Standardbearbeitung von Bildern – sind von der Kennzeichnungslogik nicht gemeint. Niemand muss den Deppenapostroph-Filter als Deepfake deklarieren.
  • Kunst und Satire: Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Inhalten reicht eine Offenlegung in einer Form, die die Darbietung nicht beeinträchtigt. Die KI-generierte Illustration im Comic-Stil auf Ihrer Website ist kein Fall für das Ordnungsamt.
  •  

    Kurz gesagt

    Kein Kunden-Chatbot, keine veröffentlichten ungeprüften KI-Inhalte, keine Deepfakes, keine Emotionserkennung, kein Hochrisiko-System? Dann ist der 2. August 2026 für Sie ein Datum wie jedes andere. Eine kurze interne Bestandsaufnahme, wo überall KI im Einsatz ist, schadet trotzdem nicht – schon damit Sie diese Aussage guten Gewissens unterschreiben können.

    Der Fünf-Punkte-Check für diese Woche

    Wer auf Nummer sicher gehen will, arbeitet diese Liste einmal durch. Aufwand für die meisten Unternehmen: ein Nachmittag, kein Projekt.

  • KI-Inventur machen: Wo läuft bei Ihnen KI mit Außenwirkung? Chatbots, Voicebots, automatisierte Antwortsysteme, veröffentlichte KI-Inhalte. Eine simple Liste genügt.
  • Chatbot-Hinweis setzen: Falls Kunden mit Ihrer KI sprechen – ein Satz im Interface („Sie chatten mit einem KI-Assistenten“) und der Punkt ist erledigt.
  • Veröffentlichungsprozess prüfen: Geht KI-generierter Content ungeprüft nach draußen? Dann entweder kennzeichnen oder – eleganter – eine menschliche Freigabe in den Prozess einbauen. Die redaktionelle Prüfung ist die charmanteste Compliance-Maßnahme des ganzen Gesetzes.
  • Deepfake-Frage klären: Nutzt das Marketing KI-generierte Bilder oder Videos mit realen Personen? Kennzeichnen. Punkt.
  • Hochrisiko-Radar stellen: Falls Sie KI in Personalauswahl, Bewertung oder Kreditentscheidungen einsetzen (oder das planen): Die Frist Dezember 2027 klingt weit weg, die Pflichten sind aber umfangreich. Jetzt dokumentieren ist billiger als 2027 hektisch nachrüsten.
  • Fazit

    Der 2. August 2026 ist weder der Weltuntergang, den manche Schlagzeile versprach, noch der Freifahrtschein, den mancher aus der Omnibus-Berichterstattung herausgelesen hat. Scharf gestellt wurde der Teil des AI Act, der mit Ehrlichkeit zu tun hat: Wo KI mit Menschen spricht oder Inhalte in die Welt setzt, soll das erkennbar sein. Das ist für seriös arbeitende Unternehmen keine Zumutung, sondern in den meisten Fällen ein Nachmittag Arbeit – und häufig genug gar keine.

    Die wirklich schweren Pflichten kommen Ende 2027. Wer bis dahin weiß, wo im eigenen Haus KI läuft, und die Transparenz-Basics erledigt hat, kann dem Rest gelassen entgegensehen. Und wer beim Sortieren Unterstützung braucht – Sie wissen, wo Sie mich finden.

     

    Rechtlicher Hinweis: Dieses Briefing ist eine technisch-organisatorische Einordnung aus der Consulting-Praxis, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Bewertungen des Einzelfalls gehört ein Fachanwalt mit an den Tisch. Quellenlage: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), Stand 3. August 2026.