EU AI Act: Was seit dem 2. August 2026 gilt
Sonder-Briefing zum AI-Act-Stichtag – Pflichten, Verschiebungen und klare EntwarnungDer AI Act ist scharf: Was seit dem 2. August 2026 wirklich gilt – und wann Sie gar nichts tun müssen
Sonder-Consulting Briefing · Ulrich B. Boddenberg · 3. August 2026
Gestern war es so weit: Am 2. August 2026 ist die EU-KI-Verordnung – der AI Act – in weiten Teilen anwendbar geworden. Ausgerechnet ein Sonntag, an dem vermutlich mehr Grills als Compliance-Systeme angeworfen wurden. Heute ist der erste Werktag unter dem neuen Regime, und die Verwirrung ist beachtlich: Wochenlang lauteten die Schlagzeilen „EU verschiebt den AI Act“, und viele Geschäftsführer haben daraus gemacht: „Dann hat das ja noch Zeit.“ Hat es nicht. Und gleichzeitig: doch, ein bisschen.
Dieses Sonder-Briefing sortiert, was seit gestern tatsächlich gilt, was der Digital Omnibus in letzter Minute verschoben hat – und, mindestens genauso wichtig: in welchen Fällen Sie schlicht nichts tun müssen. Panik ist nämlich keine Compliance-Maßnahme.
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Die Lage in 60 Sekunden |
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Was seit dem 2. August 2026 gilt
Der 2. August 2026 war von Anfang an als der große Stichtag des AI Act geplant – der Tag, an dem die Verordnung vom Ankündigungsmodus in den Betrieb wechselt. Durch den Digital Omnibus ist der Stichtag schlanker geworden als ursprünglich gedacht, aber keineswegs leer. Drei Dinge sind seit gestern real.
Transparenzpflichten nach Art. 50: Die KI muss sich zu erkennen geben
Das ist der Teil, der praktisch jedes Unternehmen mit Außenkontakt betreffen kann – und zwar ausdrücklich nicht nur die Hersteller von KI, sondern auch die Betreiber, also ganz normale Firmen, die KI-Werkzeuge einsetzen. Der Artikel hat vier Absätze, und es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten:

Skizze 1: Die vier Absätze des Art. 50 KI-VO – wer muss was, und welche Ausnahmen es gibt
Bußgelder und Aufsicht: Ab jetzt kostet es
Bis gestern war der AI Act für viele Pflichten ein Gesetz ohne Vollstrecker. Das ist vorbei: Seit dem 2. August 2026 können Verstöße sanktioniert werden. Der Rahmen ist derselbe geblieben, nur ist er jetzt eben anwendbar:
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Verstoß |
Bußgeld bis |
oder % Weltumsatz |
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Verbotene Praktiken (Art. 5) |
35 Mio. € |
7 % |
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Die meisten übrigen Pflichten, u. a. Art. 50 (Transparenz) |
15 Mio. € |
3 % |
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Falsche Auskünfte an Behörden |
7,5 Mio. € |
1 % |
Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte – die EU will den Mittelstand erziehen, nicht enteignen. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur zur zentralen KI-Aufsichtsbehörde; das deutsche KI-Durchführungsgesetz hat am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert. Es gibt also erstmals eine Behörde mit Adresse, Briefkopf und Bußgeldbefugnis.
GPAI: Die Schonzeit für Modellanbieter endet
Die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck – also die Ligen von OpenAI, Google, Anthropic und Co. – gelten bereits seit dem 2. August 2025. Neu ist: Seit gestern kann die EU-Kommission die Einhaltung auch aktiv durchsetzen. Für Sie als Anwender ist das vor allem eine gute Nachricht: Der Druck, saubere Transparenz- und Kennzeichnungswerkzeuge zu liefern, liegt zuallererst bei den Modellanbietern – nicht bei der Firma, die damit Angebotstexte schreibt.
Was nicht gekommen ist: der Digital Omnibus in letzter Minute
Es war knapper, als man es einem Gesetzgeber wünscht: Am 24. Juli 2026 – neun Tage vor dem Stichtag – wurde die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI (VO (EU) 2026/1744) im EU-Amtsblatt verkündet, am 27. Juli 2026 trat sie in Kraft. Sie ändert über 40 Artikel des AI Act und hat vor allem eines getan: die dicksten Brocken nach hinten geschoben.

Skizze 2: Der Stufenplan des AI Act nach dem Digital Omnibus – rot ist scharf, grau ist verschoben
Wichtig zur Einordnung: Die Verschiebung ist kein Rückzieher vom AI Act. Verbote, GPAI-Regeln und Transparenzpflichten laufen planmäßig weiter. Verschoben wurde der Teil mit dem größten Umsetzungsaufwand – auch deshalb, weil harmonisierte Normen und Leitlinien schlicht noch fehlten. Die zusätzliche Zeit ist zum Vorbereiten da, nicht zum Verdrängen.
Die Entwarnungsseite: Wann Sie nichts tun müssen
Jetzt zum angenehmen Teil. Der AI Act ist kein Generalverdacht gegen jede Excel-Formel mit KI-Anteil – die Pflichten sind zielgenauer, als die Schlagzeilen vermuten lassen. In folgenden Konstellationen ändert sich für Sie seit dem 2. August 2026 nichts:

Skizze 3: Der Schnelltest – vier Fragen, und Sie wissen, ob der Stichtag Sie überhaupt betrifft
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Kurz gesagt Kein Kunden-Chatbot, keine veröffentlichten ungeprüften KI-Inhalte, keine Deepfakes, keine Emotionserkennung, kein Hochrisiko-System? Dann ist der 2. August 2026 für Sie ein Datum wie jedes andere. Eine kurze interne Bestandsaufnahme, wo überall KI im Einsatz ist, schadet trotzdem nicht – schon damit Sie diese Aussage guten Gewissens unterschreiben können. |
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Der Fünf-Punkte-Check für diese Woche
Wer auf Nummer sicher gehen will, arbeitet diese Liste einmal durch. Aufwand für die meisten Unternehmen: ein Nachmittag, kein Projekt.
Fazit
Der 2. August 2026 ist weder der Weltuntergang, den manche Schlagzeile versprach, noch der Freifahrtschein, den mancher aus der Omnibus-Berichterstattung herausgelesen hat. Scharf gestellt wurde der Teil des AI Act, der mit Ehrlichkeit zu tun hat: Wo KI mit Menschen spricht oder Inhalte in die Welt setzt, soll das erkennbar sein. Das ist für seriös arbeitende Unternehmen keine Zumutung, sondern in den meisten Fällen ein Nachmittag Arbeit – und häufig genug gar keine.
Die wirklich schweren Pflichten kommen Ende 2027. Wer bis dahin weiß, wo im eigenen Haus KI läuft, und die Transparenz-Basics erledigt hat, kann dem Rest gelassen entgegensehen. Und wer beim Sortieren Unterstützung braucht – Sie wissen, wo Sie mich finden.
Rechtlicher Hinweis: Dieses Briefing ist eine technisch-organisatorische Einordnung aus der Consulting-Praxis, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Bewertungen des Einzelfalls gehört ein Fachanwalt mit an den Tisch. Quellenlage: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), Stand 3. August 2026.
Dieses Consulting-Dokument steht als PDF zum Download bereit: https://www.boddenberg.de/ArtikelPdf/seit-gestern-dem-2-august-2026-ist-der-ai-act-scharf-und-nein-die-vielbeschworene-eu-verschiebt-alles-schlagzeile-war-keine-einladung-zum-weiterschlafen-sie-war-eine-einladung-zum-genauen-hinschauen.pdf — © Ulrich B. Boddenberg · boddenberg.de
